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Produkt zum Begriff Unterhalt:


  • Unterhalt an bedürftige Personen: als außergewöhnliche Belastungen absetzen
    Unterhalt an bedürftige Personen: als außergewöhnliche Belastungen absetzen

    Zahlen Sie einer Person Unterhalt, können Sie die Unterstützungszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dabei ist zu unterscheiden, ob Sie

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Günther, Sandra: intelligent getrennt - Der Trennungs- und Scheidungsratgeber für Frauen - Scheidung - Trennung - Unterhalt - Obsorge
    Günther, Sandra: intelligent getrennt - Der Trennungs- und Scheidungsratgeber für Frauen - Scheidung - Trennung - Unterhalt - Obsorge

    intelligent getrennt - Der Trennungs- und Scheidungsratgeber für Frauen - Scheidung - Trennung - Unterhalt - Obsorge , Scheidung oder Trennung ist ein neuer Anfang! Scheidungen und Trennungen markieren einen radikalen Wandel im Leben und können nicht nur emotional, sondern auch finanziell erschütternd sein. Viele Frauen bleiben aus Furcht vor Konfrontationen, aber auch aus Angst vor dem sozialen und wirtschaftlichen Abstieg viel zu lange in einer Beziehung gefangen, die ihnen längst nicht mehr guttut. Untreue und mangelndes Engagement des Partners sind oft die traurigen Wegbereiter für diesen schmerzhaften Schnitt. In ihrem einfühlsamen Buch begleitet die erfahrene Scheidungsanwältin Sandra Günther Frauen in solchen Situationen und zeigt den besten Weg, um eine Trennung vorzubereiten . Sie bietet Unterstützung für die häufigsten Fragen während des Scheidungsprozesses, enthüllt w ertvolle Ratschläge und Strategien, um mit der Herausforderung auf die bestmögliche Weise umzugehen, eine einvernehmliche Scheidung umzusetzen oder eine strittige Scheidung gut und rechtssicher zu überstehen und sich und die Kinder rechtlich und finanziell haltbar abzusichern . Mit umfassenden rechtlichen Einzelheiten und klaren Warnungen vor möglichen Fallstricken hilft dieses Buch dabei, die Ängste vor einer Trennung zu überwinden, den Mut für einen Neuanfang zu finden und die Grundlage für ein erfülltes neues Leben zu legen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Outdoor Liege aus Teak Massivholz zusammenklappbar
    Outdoor Liege aus Teak Massivholz zusammenklappbar

    Outdoor Liege aus Teak Massivholz zusammenklappbar - Balkonliege in modernem Design - Fertig montierte Anlieferung (eventuell müssen noch Kleinteile angebracht werden) - Mit Untergestell aus Massivholz - Sonnenliege in Teakfarben - Klappliege aus Teak Massivholz - Mit einem schrägen Kopfteil, für bequemes Sitzen im Bett - Relax Gartenliege 56 cm Breit, 25 cm Hoch, 185 cm Tief Varianten - 001: Standardausführung Informationen zur Lieferung: Der Versand dieses Artikels erfolgt per DHL Paketdienst (Deutsche Post). Sollten Sie bei der Erstzustellung nicht angetroffen werden, hinterläßt der Zusteller in Ihrem Briefkasten eine Benachrichtigungskarte. Sie können die Ware dann in Ihrer Postfiliale vor Ort abholen. Die Auslieferung erfolgt von Montags bis Samstags. Eine Zustellung an Sonn- und Feiertagen ist nicht möglich.

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  • aktivshop Rollator faltbar und leicht mit Sitz, Outdoor Rollator mit Luftbereifung
    aktivshop Rollator faltbar und leicht mit Sitz, Outdoor Rollator mit Luftbereifung

    Mit diesem stabilen Outdoor-Rollator sind Sie bestens für Spaziergänge und Einkäufe gerüstet. Er ist mit profilierten Luftreifen ausgestattet, die Ihnen hervorragende Dämpfungseigenschaften bieten. Egal, ob auf Kopfsteinpflaster, Waldwegen oder dem Bürgers

    Preis: 189.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Bekomme ich Unterhalt?

    Um festzustellen, ob Sie Anspruch auf Unterhalt haben, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem Ihr Einkommen, das Einkommen des anderen Elternteils, das Alter und die Bedürfnisse des Kindes sowie die Vereinbarungen oder Entscheidungen des Gerichts. Es ist ratsam, sich an einen Anwalt oder eine Anwältin zu wenden, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und eine genaue Auskunft zu erhalten.

  • Müsste ich Unterhalt nachzahlen?

    Um diese Frage zu beantworten, müssten weitere Informationen vorliegen. Unterhalt nachzuzahlen kann erforderlich sein, wenn die Zahlungen in der Vergangenheit nicht oder nicht vollständig geleistet wurden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Unterhaltstitel besteht und die Zahlungen nicht erbracht wurden. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall an einen Anwalt oder das örtliche Jugendamt zu wenden, um die konkrete Situation zu klären.

  • Wird der Unterhalt angerechnet?

    Der Unterhalt kann in bestimmten Fällen auf verschiedene Leistungen angerechnet werden, wie zum Beispiel auf das Arbeitslosengeld II oder auf das Elterngeld. Es hängt jedoch von den individuellen Umständen und den jeweiligen Gesetzen ab, ob und in welchem Umfang der Unterhalt angerechnet wird. Es ist daher ratsam, sich bei konkreten Fragen an einen Fachanwalt für Familienrecht oder an das zuständige Amt zu wenden.

  • Wird Unterhalt voll angerechnet?

    Die Anrechnung von Unterhalt hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen beider Parteien und dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten. In der Regel wird der erhaltene Unterhalt auf den Bedarf angerechnet, um sicherzustellen, dass dieser gedeckt ist. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen der Unterhalt nicht voll angerechnet wird, zum Beispiel wenn es sich um zusätzliche Kosten handelt, die nicht durch den Unterhalt abgedeckt werden. Es ist daher ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um zu klären, wie Unterhalt in einem konkreten Fall angerechnet wird.

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  • Wie wird Unterhalt versteuert?

    Unterhaltszahlungen sind in der Regel steuerlich absetzbar für den zahlenden Partner und müssen vom empfangenden Partner versteuert werden. Der zahlende Partner kann die Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben geltend machen und somit seine Steuerlast verringern. Der empfangende Partner muss die erhaltenen Unterhaltszahlungen als Einkünfte in seiner Steuererklärung angeben und versteuern. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Regelungen, die je nach Familienstand und Situation der Beteiligten variieren können. Es ist ratsam, sich bei steuerlichen Fragen zum Unterhalt von einem Steuerberater oder Fachanwalt beraten zu lassen.

  • Wie lange rückwirkend Unterhalt?

    "Wie lange rückwirkend Unterhalt?" ist eine Frage, die sich auf die Möglichkeit bezieht, Unterhaltszahlungen für vergangene Zeiträume zu fordern. In der Regel kann Unterhalt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung geltend gemacht werden. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die die maximale rückwirkende Forderungsdauer begrenzen können. Es ist daher wichtig, sich über die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf rückwirkenden Unterhalt in der jeweiligen Rechtsprechung zu informieren. Ein Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht kann bei Fragen zur rückwirkenden Unterhaltszahlung weiterhelfen.

  • Ist der Unterhalt steuerpflichtig?

    Ist der Unterhalt steuerpflichtig? Ja, grundsätzlich ist der Unterhaltsempfänger verpflichtet, den erhaltenen Unterhalt als Einkommen in seiner Steuererklärung anzugeben. Der Unterhaltspflichtige kann hingegen die gezahlten Unterhaltsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Es gibt jedoch Freibeträge und Höchstbeträge, die berücksichtigt werden müssen. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen von Unterhaltszahlungen korrekt zu erfassen.

  • Wer entscheidet über Unterhalt?

    Über Unterhalt entscheiden in erster Linie die Eltern oder Erziehungsberechtigten eines Kindes. Sie sind gesetzlich verpflichtet, für das Wohl und die Bedürfnisse ihres Kindes zu sorgen, auch finanziell. Bei getrennt lebenden Eltern kann ein Unterhaltsanspruch gerichtlich festgelegt werden, falls keine Einigung erzielt werden kann. In diesem Fall entscheidet ein Familienrichter über die Höhe des Unterhalts. Auch bei Ehepartnern kann im Falle einer Scheidung ein Unterhaltsanspruch bestehen, der ebenfalls gerichtlich festgelegt werden kann. Letztendlich ist es also das Gericht, das über Unterhaltszahlungen entscheidet, wenn keine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden kann.

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